Zeiterfassung, Urlaubsplaner und Projektverwaltung
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TIMEREC - Software zur Zeiterfassung, Urlaubsplanung 
             und Projektverwaltung

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma TIMEREC

Lesen Sie nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen aufmerksam und sorgfältig durch, bevor Sie die Produkte der Firma TIMEREC einsetzen. Durch Herunterladen von TIMEREC-Produkten aus dem Internet bzw. durch Öffnen der Verpackung erklären Sie Ihr ausdrückliches Einverständnis mit den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Insbesondere damit, dass eine elektronische Bestellung auch ohne Unterschrift verbindlich ist. Für den Fall, dass Sie mit diesen Lizenzbedingungen nicht einverstanden sind, dürfen Sie die Produkte nicht aus dem Internet herunterladen oder die Verpackung öffnen. In diesem Fall können Sie das Produkt unverzüglich nach Erwerb oder Erhalt an die Firma TIMEREC zurücksenden und erhalten den Kaufpreis rückerstattet.

  1. Allgemeines

    1. Geltung:

      Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der Firma TIMEREC und dem Anwender abgeschlossenen Verträge sowie für alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anwenders werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der Firma TIMEREC nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Anwender die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vor Aufnahme der Geschäftsverbindung der Firma TIMEREC schriftlich anzuzeigen. Der Anwender kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der Firma TIMEREC nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma TIMEREC abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei der Geschäftsaufnahme mit der Firma TIMEREC als stillschweigend anerkannt.

    2. Vertragsabschluss:

      Ein Vertragsabschluss findet statt, sobald der Firma TIMEREC eine Bestellung eines von ihr direkt oder indirekt vertriebenen Produkts in deutscher oder englischer Sprache in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) vorliegt. Diese Bestellung wird von der Firma TIMEREC gespeichert und ist dem Kunden nur auf schriftliche Anfrage hin zugänglich. Jede eingegangene Bestellung wird von der Firma TIMEREC innerhalb einer Woche schriftlich bestätigt. Mögliche Eingabefehler können somit vom Kunden erkannt und durch das wiederholte Zusenden einer korrigierten Bestellung berichtigt werden.

    3. Unterstützung durch den Anwender:

      Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem Stand der Technik Fehler unter allen Anwendungsbedingungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Der Anwender unterstützt die Auftragserfüllung umfassend und unentgeltlich und trifft angemessene Vorkehrungen zur dauerhaften Überprüfung der Ergebnisse. Die Firma TIMEREC empfiehlt vor dem Beginn der operativen Nutzung die Durchführung eines Testlaufs und einer Ergebniskontrolle. Für die Sicherung der Daten ist der Anwender selbst verantwortlich.

    4. Zahlung:

      Zahlungen sind binnen 10 Tagen ab Zustellung der Rechnung fällig. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der Firma TIMEREC. Die Preise der Firma TIMEREC sind Festpreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Abzug von Skonto ist nicht möglich. Bei Zahlungsverzug ist die Firma TIMEREC außerdem berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Entstehen der Firma TIMEREC durch den Zahlungsverzug eigene, nachweisbar höhere Zinslasten, so ist sie dazu berechtigt, dem Kunden diese in vollem Umfang zu berechnen. Bis zur vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrages verbleiben alle Rechte an den gelieferten Produkten im Eigentum der Firma TIMEREC. Die Firma TIMEREC ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. In diesem Falle werden der Leistung entsprechend Teilzahlungen akzeptiert.

    5. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

      Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München. Es gilt deutsches Recht.

  2. Überlassung von Software

    1. Einräumung von Lizenzen:

      Die Softwareprodukte werden nicht verkauft, sondern lizenziert zum Zwecke der Nutzung. Eigentum erhält der Anwender nur am Speichermedium (Diskette oder CD) , am Handbuch (wenn vorhanden), sowie den sonstigen zugehörigen Schriftdokumenten. Eine Lizenz erlaubt die Benutzung einer Kopie der Software auf einem Einzelcomputer unter der Voraussetzung, dass die Software zu jeder Zeit auf nur einem einzigen Computer verwendet wird. Die Benutzung der Software bedeutet, dass die Software entweder in einem temporären Speicher (z. B. RAM) eines Computers oder auf einem permanenten Speicher (z. B. Festplatte, CD-ROM) geladen ist. Erwirbt der Anwender Mehrfachlizenzen für die Software, darf er immer nur höchstens so viele Kopien in Benutzung haben, wie Lizenzen von ihm erworben wurden. Wenn die voraussichtliche Zahl der Benutzer der Software die Zahl der erworbenen Lizenzen übersteigt, so müssen vom Anwender angemessene Mechanismen oder Verfahren bereitgehalten werden, um sicherzustellen, dass die Zahl der Personen, die die Software gleichzeitig benutzen, nicht die Zahl der Lizenzen übersteigt. Erlaubt ist jedoch die Herstellung einer Kopie der Software für Sicherungszwecke. Kann dem Anwender ein Zuwiderhandeln nachgewiesen werden, so ist er verpflichtet, die zusätzlich installierten Anwendungen rückwirkend durch den käuflichen Erwerb zu lizenzieren. Dies Verpflichtung gilt ausdrücklich auch dann, wenn der Anwender von einer weiteren Nutzung absieht. Der Preis hierfür beträgt das 10-fache des zu dieser Zeit ausgewiesenen Marktpreises.

    2. Kaufvertragsrecht:

      Da von der Firma TIMEREC Standardprogramme zur dauerhaften Überlassung verkauft werden (Sachkauf), ist Kaufvertragsrecht anwendbar. (Bei Überlassung von Individualsoftware (Werkvertragsrecht) bedarf es einer gesonderten, schriftlichen Absprache.)

    3. Lieferung:

      Die Lieferung der Software erfolgt durch gegenständliche Übergabe des Datenträgers oder per Download der Software aus dem Internet. Die Produktbeschreibung/Dokumentation steht in der Regel nur als Datei zur Verfügung und muss gegebenenfalls vom Anwender selber ausgedruckt werden. Da Softwareprodukte ständiger Anpassung unterliegen können, kann es notwendig werden, sowohl Software als auch Dokumentation über das Internet zu aktualisieren.

    4. Nutzungsrecht:

      Dem Anwender wird das Recht übertragen, die Software für den unternehmensinternen Bedarf zu nutzen. Ausdrücklich ist die Anwendung der Software für Beratung- bzw. Problemlösungen in dritten Unternehmen ausgeschlossen. Die Software ist urheberrechtlich geschützt, die aus dem Urheberrecht resultierenden Rechte stehen der Firma TIMEREC zu. Die Software enthält urheberrechtlich geschütztes Material sowie Betriebsgeheimnisse, zu deren Wahrung Sie sich verpflichten. Es ist verboten, die Software zu dekompilieren, zu rückassemblieren oder auf andere Weise in allgemein lesbare Form umzuwandeln, die Software oder Teile der Software sowie hieraus abgeleitete Produkte zu ändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen oder herzustellen. Ein Zuwiderhandeln wird mit einer Vertragsstrafe von 250.000 € geahndet. Das Urheberrecht umfasst insbesondere den Programmcode, die Dokumentation, das Erscheinungsbild, die Struktur und Organisation der Programmdateien, den Programmnamen, Logos und andere Darstellungsformen innerhalb der Software. Jede nicht ausdrücklich genehmigte Vervielfältigung, Nutzung, Weitergabe, Änderung oder Wiedergabe des Inhaltes der Software ist untersagt. Das Handbuch sowie sonstige zur Software gehörende Schriftstücke sind urheberrechtlich geschützt. Jede Vervielfältigung, Änderung oder Weitergabe des Schriftmaterials ist verboten. Jedes Zuwiderhandeln wird zivil- und strafrechtlich verfolgt, die Vertragsstrafe auf 50.000 € festgelegt.. Der Anwender erkennt die Urheberrechte der Softwareprodukte einschließlich der Benutzerdokumentation und weiterer gelieferter Unterlagen ab Gefahrübergang an. Der Anwender gewährt einem zur Verschwiegenheit verpflichteten Sachverständigen zur Kontrolle der ordnungsgemäßen Ausübung seines Nutzungsrechts Zutritt zu seinen Betriebsräumen.

    5. Dauer der Lizenz:

      Die Einräumung der Lizenz erfolgt zeitlich unbefristet. Die Lizenz verliert automatisch ihre Wirksamkeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn der Anwender gegen irgendeine Bestimmung dieses Vertrages verstößt. Im Falle der Beendigung ist der Anwender verpflichtet, die Originale sowie alle Kopien einschließlich etwaig abgeänderter Exemplare der Softwareprodukte zu vernichten und dies der Firma TIMEREC auf Verlangen schriftlich zu bestätigen. Bei nicht, oder nicht vollständig durchgeführter Löschung wird eine Vertragsstrafe von 50.000 € erhoben. Ausgenommen von der Löschungspflicht ist die Aufbewahrung einer Archivkopie. Der Anwender kann den Lizenzvertrag jederzeit dadurch beenden, dass er die Software einschließlich aller Kopien vernichtet.

  3. Gewährleistung

    Der Anwender hat nach Gefahrübergang (= Aushändigung bzw. Herunterladen der Software) 6 Monate die Möglichkeit, gegenüber der Firma TIMEREC einen Mangel im Sinne der §§459ff BGB geltend zu machen. Hierbei liegt ein Fehler dann und nur dann vor, wenn die Software eine andere Funktionalität besitzt, als in der Benutzerdokumentation beschrieben ist und dieses abweichende Programmverhalten eindeutig beschreibbar, nachvollziehbar und reproduzierbar ist und der Firma TIMEREC innerhalb der Gewährleistungsfrist schriftlich zur Kenntnis gebracht wird.

    Im Rahmen der schriftlichen Mängelrüge sind der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Fehlers (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Anwender ohne Zustimmung der Firma TIMEREC Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Anwender den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.

    Stellt sich bei einer Fehlerermittlung heraus, dass die Ursache einer Funktionsstörung im Verantwortungsbereich des Anwenders liegt, so kann die Firma TIMEREC den korrespondierenden Kostenaufwand zu den im Internet unter www.timerec.de veröffentlichten Stundensätzen für Dienstleistungen gegenüber dem Anwender abrechnen.

    Jede weitere Gewährleistung, insbesondere dafür, dass die Software für die Zwecke des Anwenders geeignet ist und mit bei ihm vorhandener Software zusammenarbeitet, sowie für direkte oder indirekt verursachte Schäden (z. B. Gewinnverluste, Betriebsunterbrechung) sowie für Verluste von Daten oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung verlorengegangener Daten entstehen, sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass der Firma TIMEREC bzw. ihren Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

    Angaben im Handbuch/Dokumentation und/oder Werbematerial, die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten eines Produkts beziehen oder auf verfügbares Zubehör, sind unverbindlich, insbesondere weil die Produkte ständiger Anpassung unterliegen und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können.

    Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der Software ausgelieferte Schriftmaterial/Programmbeschreibung und die in die Software implementierte Benutzerführung und/oder Online-Hilfe hinaus, oder eine Einweisung, wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist.

    Im Falle einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuches und/oder Dokumentation nicht getroffen und die Lieferung einer Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die Parteien darüber hinaus schriftlich weitere Absprachen getroffen haben.

    Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in deutscher Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in deutschsprachiger Version lieferbar ist.

    Im Falle einer berechtigten Mängelrüge behält sich die Firma TIMEREC vor, insgesamt drei Nachbesserungen durchzuführen bzw. im Falle des endgültigen Scheiterns der Nachbesserung dem Anwender das Recht auf Wandelung oder Minderung einzuräumen. Hierbei ist zu beachten, dass ein Recht auf Wandelung oder Minderung nur dann besteht, wenn sich ein Programmfehler für das gesamte Leistungsbild als erheblich und wesentlich erweisen sollte und der Fehler nicht durch andere Möglichkeiten der Software gelöst werden kann.

    Die Firma TIMEREC kann ihre Pflicht zur Fehlerbeseitigung oder Nachbesserung auch dadurch erfüllen, dass sie eine neue Programmversion zur Verfügung stellt.

    Die Firma TIMEREC kann dem Anwender bis zur Fehlerbeseitigung durch Lieferung einer neuen Version eine Ausweichlösung bereitstellen, wenn das dem Anwender zuzumuten ist.

    Die Gewährleistung gilt nicht, wenn der Ausfall der Software auf einen Unfall, auf Missbrauch oder auf fehlerhafte Anwendung zurückzuführen ist.

    Im Falle der Rückgängigmachung des Vertrages verlieren alle betroffenen Lizenzen ihre Wirksamkeit (siehe II.5)

  4. Haftung

    Die Firma TIMEREC leistet Schadenersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für sämtliche Ansprüche des Anwenders ist unabhängig von deren Rechtsgrund, soweit gesetzlich zulässig, begrenzt auf die für den Vertrag erhaltene Vergütung.

    Die Firma TIMEREC übernimmt in keinem Fall die Haftung für entgangenen Gewinn, erwartete aber nicht eingetretene Ersparnisse, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Anwender, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden, Betriebsunterbrechung, Verlust von Informationen oder von Daten. (siehe III)

    Im Falle einer Inanspruchnahme der Firma aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Anwenders angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung.

  5. Widerrufsrecht

    1. Widerrufsrecht:

      Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der ist zu richten an: TIMEREC, Grummetsreutstr. 2, 83661 Lenggries Fax: 08042-9789917, E-Mail: info@timerec.de

    2. Widerrufsfolgen:

      Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangenen Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er der Firma TIMEREC insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
      Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr der Firma TIMEREC zurückzusenden, nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht.

  6. Vertraulichkeit

    Die Firma TIMEREC und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheimzuhalten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.

  7. Referenzliste

    Die Firma TIMEREC behält sich das Recht vor, den Kunden in die im Internet veröffentlichte TIMEREC-Referenzliste aufzunehmen. Veröffentlicht werden dort nur Firmenname, Ort, Land, Branche und das Firmenlogo des Kunden, jedoch keine persönlichen oder Kontaktdaten. Der Kunde kann dieser Aufnahme per E-Mail oder Brief - in Teilen oder komplett - widersprechen oder diese widerrufen.

  8. Sonstiges

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Sinn oder Zweck am nächsten kommt. Nebenabreden sind nicht getroffen.

    Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

Stand 05/2014